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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Firma: BECATC (Einzelunternehmen)

 

Sitz: Zofingerstrasse 38, Schweiz

 

Stand: 28. Januar 2026

 

I. Allgemeines & Geltungsbereich

 

Geltung

Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte, Dienstleistungen, Werkstattaufträge und Lieferungen (auch via Online-Shop) von BECATC (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit ihren Kunden.

 

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch BECATC (schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln wie Arbeitsbeginn/Versand) zustande.

 

 II. Preise & Zahlungsbedingungen,

Währung, MwSt.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Gegenüber Privatkunden verstehen sich Preise inkl. allfälliger Mehrwertsteuer.

 

Zahlungsziel

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort oder spätestens innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu bezahlen.
Bei Auftragsannahme kann eine Anzahlung von bis zu 70% des ermittelten Auftragswertes verlangt werden.

 

Verzug

Nach Ablauf der 10-Tage-Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (Verfalltagsgeschäft).
Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen von 5% sowie Mahngebühren berechnet.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von BECATC.

 

III. Werkstatt & Dienstleistungen

 

Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig. Der Ermittelte Betrag versteht sich als Richtwert. Weichen die tatsächlichen Kosten um mehr als 10% ab, wird der Kunde informiert.

 

Termine

Fertigstellungstermine sind Richtwerte und nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden.

 

Abnahme & Standgeld

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug/den Gegenstand innert 3 Arbeitstagen nach Fertigstellungsanzeige abzuholen. Danach können ortsübliche Standgebühren verrechnet werden.

 

 

Retentionsrecht (Rückbehaltungsrecht):

BECATC steht für alle Forderungen aus dem Auftrag ein Retentionsrecht am Fahrzeug oder Reparaturgegenstand gemäss Art. 895 ZGB zu. Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung herausgegeben.

 

Haftungsausschluss für abgestellte Fahrzeuge

 

Fahrzeuge, die auf dem Areal von BECATC abgestellt werden (vor, während oder nach der Reparatur), sind nicht gegen Schäden durch Dritte (Diebstahl, Vandalismus, Parkschäden) oder Elementarschäden (Hagel, Sturm) versichert.Für den Verlust von im Fahrzeug belassenen Wertsachen wird jede Haftung abgelehnt. Das Abstellen erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden.

 

IV. Online-Shop

 

Angebot

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop ist kein rechtlich bindender Antrag, sondern ein unverbindlicher Online-Katalog.

 

Rückgaberecht

Es besteht kein Rückgaberecht für bestellte Waren. Bestellungen sind verbindlich. Eine Rücknahme erfolgt ausschliesslich aus Kulanz und bedarf der schriftlichen Zustimmung von BECATC. In diesem Fall kann eine Umtriebsentschädigung von 20% des Warenwertes verrechnet werden.

 

Gefahrübergang

Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Transporteur (Post, Spedition) auf den Kunden über (Versendungskauf).

 

V. Gewährleistung

 

Frist

Die Gewährleistungsfrist für Waren aus dem Online-Shop sowie für Ersatzteile bei Werkstattarbeiten beträgt 24 Monate ab Liefer- bzw. Abnahmedatum.

 

Leistung

Bei Mängeln hat BECATC das Recht, zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung zu wählen. Wandelung (Vertragsauflösung) und Minderung (Preisnachlass) sind ausgeschlossen, sofern eine Nachbesserung möglich ist.

 

Ausschluss

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch normale Abnutzung (Verschleissteile), unsachgemässe Handhabung, Rennstreckeneinsatz oder Fremdeingriffe.

 

Dienstleistungen

Für reine Dienstleistungen (Beratung, Fehlersuche) wird die sorgfältige Ausführung geschuldet, jedoch kein bestimmter Erfolg garantiert.

 

VI. Haftung & Schlussbestimmungen

 

Haftung

 

BECATC haftet nur für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Nutzungsausfall) wird wegbedungen.

 

Gerichtsstand & Recht

 

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von BECATC.

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